Entscheidungsstichwort (Thema)

Tarifkonkurrenz

 

Orientierungssatz

1. Unterliegt ein handwerklicher bzw handwerksähnlicher Montagebetrieb für vorgefertigte Kunststoff-Fenster und -Türen sowohl dem fachlichen Geltungsbereich des Tarifvertrages über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) als auch dem fachlichen Geltungsbereich des MTV für die holz- und kunststoffverarbeitende Industrie im Land Sachsen-Anhalt, findet der MTV als der speziellere Tarifvertrag Anwendung.

2. Revision eingelegt unter dem Aktenzeichen 10 AZR 599/00.

 

Tenor

I. Auf die Berufung der Beklagten zu 2) wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 08. März 2000 -- 31 Ca 25059/98 -- teilweise abgeändert:

Soweit das Arbeitsgericht festgestellt hat, daß zwischen dem Kläger

und der Beklagten zu 2) seit dem 14. Juli 1998 ein Arbeitsverhältnis

zu den Bedingungen des Klägers mit der Beklagten zu 1) besteht, wird

die Klage abgewiesen.

II. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

III. Die Revision wird zugelassen.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI610523

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