Entscheidungsstichwort (Thema)

Bezugnahmeklausel. Auslegung. Statische Verweisung. Zeitdynamische Verweisung

 

Leitsatz (redaktionell)

Die Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel auf ein Tarifwerk kann ergeben, dass diese teilweise zeitdynamisch zu verstehen ist. Dem steht nicht entgegen, wenn die Parteien des Arbeitsvertrags auf der einen Seite eine bestimmte Tarifgruppe ohne Rücksicht auf die tatsächliche Bewertung der Tätigkeit vereinbaren und auf der anderen Seite die Bezahlung aber zeitdynamisch nach dieser Gruppe erfolgen soll (Anschluss an BAG Urteil v. 13.11.2002 – 4 AZR 351/01).

 

Normenkette

BGB §§ 133, 157; TVG § 1

 

Verfahrensgang

ArbG Lörrach (Urteil vom 16.02.2004; Aktenzeichen 3 Ca 402/03)

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 09.11.2005; Aktenzeichen 5 AZR 533/05)

 

Tenor

1. Auf die Berufung der Kläger/innen wird das Urteil des Arbeitsgerichts Lörrach, Kammern Radolfzell, vom 16.02.04 – 3 Ca 402/03 – abgeändert:

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger zu 1. EUR 177,58 brutto zuzüglich 5 % Zins über dem Basiszinssatz der EZB ab 01.04.03 zu bezahlen.
  2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger zu 1. EUR 277,45 brutto zuzüglich 5 % Zins über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB aus EUR 55,49 ab dem 01.02.03, aus EUR 55,49 ab dem 01.03.03, aus EUR 55,49 ab dem 01.04.03, aus EUR 55,49 ab dem 01.05.03 und aus EUR 55,49 ab dem 01.06.03 zu zahlen.
  3. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger zu 1. EUR 9,85 brutto zuzüglich 5 % Zins über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB aus EUR 5,08 ab dem 01.04.03, aus EUR 2,01 ab dem 01.05.03 und aus EUR 2,76 ab dem 01.06.03 zu zahlen.
  4. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin zu 2. EUR 132,11 brutto zuzüglich 5 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB ab 01.04.03 zu bezahlen.
  5. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin zu 2. EUR 206,45 brutto zuzüglich 5 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB aus EUR 41,29 ab dem 01.04.03, aus EUR 41,29 ab dem 01.05.03 und aus EUR 41,29 ab dem 01.06.03 zu bezahlen.
  6. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin zu 2. EUR 4,22 brutto zuzüglich 5 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB aus EUR 1,66 ab dem 01.04.03, aus EUR 1,08 ab dem 01.05.03 und aus EUR 1,48 ab dem 01.06.03 zu zahlen.
  7. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin zu 3. EUR 134,16 brutto zuzüglich 5 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB ab 01.04.03 zu bezahlen.
  8. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin zu 3. EUR 209,60 brutto zuzüglich 5 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB aus EUR 41,92 ab dem 01.02.03, aus EUR 41,92 ab dem 01.03.03, aus EUR 41,02 ab dem 01.04.03, aus EUR 41,92 ab dem 01.05.03 und aus EUR 41,92 ab dem 01.06.03 zu bezahlen.
  9. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin zu 3. EUR 5,11 brutto zuzüglich 5 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB aus EUR 3,33 ab dem 01.04.03, aus EUR 0,90 ab dem 01.05.03 und aus EUR 0,88 ab dem 01.06.03 zu zahlen.
  10. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger zu 4. EUR 135,10 brutto zuzüglich 5 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB ab 01.04.03 zu bezahlen.
  11. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger zu 4. EUR 211,40 brutto zuzüglich 5 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB aus EUR 42,28 ab dem 01.02.03, aus EUR 42,28 ab dem 01.03.03, aus EUR 42,28 ab dem 01.04.03, aus EUR 42,28 ab dem 01.05.03 und aus EUR 42,28 ab dem 01.06.03 zu bezahlen.
  12. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger zu 4. EUR 2,13 brutto zuzüglich 5 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB ab dem 01.04.03 zu zahlen.
  13. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin zu 5. EUR 132,11 brutto zuzüglich 5 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB ab 01.04.03 zu bezahlen.
  14. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin zu 5. EUR 211,95 brutto zuzüglich 5 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB aus EUR 42,39 ab dem 01.02.03, aus EUR 42,39 ab dem 01.03.03, aus EUR 42,39 ab dem 01.04.03, aus EUR 42,39 ab dem 01.05.03 und aus EUR 42,39 ab dem 01.06.03 zu bezahlen.
  15. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin zu 5. EUR 3,42 zuzüglich 5 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB aus EUR 1,80 ab 01.04.03, aus EUR 0,54 ab dem 01.05.03 und aus EUR 1,08 ab dem 01.06.03 zu zahlen.
  16. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin zu 6. EUR 95,57 zuzüglich 5 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB ab 01.04.03 zu bezahlen.
  17. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin zu 6. EUR 119,44 EUR zuzüglich 5 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB aus EUR 29,86 ab dem 01.02.03, aus EUR 29,86 ab dem 01.03.04, aus EUR 29,86 ab dem 01.04.03 und aus EUR 29,86 ab dem 01.05.03 zu bezahlen.
  18. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin zu 6. EUR 1,85 zuzüglich 5 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB aus EUR 1,23 ab dem 01.04.03 und aus EUR 0,62 ab dem 01.05.03 zu zahlen.
  19. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger zu 7. EUR 174,97 brutto zuzüglich 5 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB ab 01.04.03 zu bezahlen.
  20. D...

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