Entscheidungsstichwort (Thema)

Chefarzt - § 14 Abs 2 KSchG?

 

Orientierungssatz

1. Der Chefarzt in einem Krankenhaus ist im Sinne des § 14 Abs 2 KSchG kein Angestellter in leitender Stellung.

2. Der Begriff des Geschäftsführers (§ 14 Abs 2 S 1 KSchG) ist dabei nicht gemäß GmbH-Recht zu verstehen, sondern stellt eine Umschreibung für solche Personen dar, denen allein oder im Zusammenwirken mit anderen Mitarbeitern die Führung eines Unternehmens obliegt. Die von den Parteien gewählte Bezeichnung ist dabei nur von untergeordneter Bedeutung. Entscheidend für die Einstufung als "Geschäftsführer" oder "Betriebsleiter" im Sinne des § 14 Abs 2 S 1 KSchG ist die Wahrnehmung von unternehmerischen (Teil-)Aufgaben.

 

Verfahrensgang

ArbG Lörrach (Entscheidung vom 07.10.1991; Aktenzeichen 2 Ca 265/91)

 

Fundstellen

Haufe-Index 442056

ArztuR 1993, Nr 4, 115-121 (T)

LAGE § 14 KSchG, Nr 2 (ST1)

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