Der berechtigte Arzt erstellt einen Behandlungsplan, der der Krankenkasse vor dem Beginn der Behandlung vorgelegt und von ihr genehmigt wird. Die Krankenkasse kann eine gutachtliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes (MD) beauftragen.[1] Die abschließende Genehmigung ergeht als Verwaltungsakt der Krankenkasse und ist nicht an eine bestimmte Form gebunden.[2] Der Behandlungsplan enthält Angaben über

  • Geburtsdaten,
  • Indikationen,
  • Behandlungsmethoden,
  • Art und Anzahl bisher durchgeführter Maßnahmen und
  • voraussichtlich entstehende Behandlungskosten.
 
Hinweis

Methodenwechsel

Der Behandlungsplan schlägt die anzuwendende Methode vor und legt die Behandlung damit fest. Das gilt auch, wenn verschiedene Methoden angewendet werden könnten. Ein Methodenwechsel ist nur möglich, wenn die in den Richtlinien genannten Voraussetzungen erfüllt sind.[3]

Der Methodenwechsel ist auf einem Folgebehandlungsplan zu beantragen.

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