§ 1

Der Vomhundertsatz der Künstlersozialabgabe im Jahr 2012 beträgt 3,9 vom Hundert.

§ 2

1Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die Künstlersozialabgabe-Verordnung 2010 vom 10. August 2009 (BGBl. I S. 2840) außer Kraft.

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