Resturlaubsansprüche sind entweder zu gewähren oder aber abzugelten, u. U. kommt auch bei der ordentlichen Kündigung eine Freistellung des Arbeitnehmers bis zum Ende der Kündigungsfrist in Betracht.

Anlässlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Arbeitspapiere auszuhändigen. Diese hat der Arbeitnehmer grundsätzlich beim Arbeitgeber abzuholen (sogenannte Holschuld).

Mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses entsteht auch der Zeugnisanspruch des Arbeitnehmers.

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