Kommentar

Der Anstellungsvertrag eines Geschäftsführers, der einen Untergebenen dazu veranlaßt, daß ihm eine Tantieme ausgezahlt wird, obwohl er hierauf keinen vertraglichen Anspruch hat, sondern die Zahlung vielmehr von einer - noch getroffenen - Entschließung der Gesellschafterversammlung abhängt, kann fristlos gekündigt werden.

Das Gericht ging hier von einer mißbräuchlichen Machtausübung des Fremd-Geschäftsführers auf, der zudem noch im Zwist mit den Gesellschaftern lag. Fazit: Unangebrachtes Beharren auf vorgeblicher Autorität allein durch das Geschäftsführeramt kann sich durchaus existenzbedrohend auswirken. Das sollten Sie bei solchen Maßnahmen beachten.

 

Link zur Entscheidung

BGH, Beschluss vom 03.07.1995, II ZR 187/94

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