Rz. 109

Auf allen Schreiben, Aufträgen, Rechnungen und ähnlichen Unterlagen eines Kaufmanns, also auch der d.o.o., sind gem. Art. 21 Abs. 4 ZTD Firma, Sitz, Handelsregister, bei dem die d.o.o. eingetragen ist, samt Handelsregisternummer anzugeben sowie Firma und Sitz des kontoführenden Instituts und Kontonummern. Weiters hat eine d.o.o. den Betrag ihres Stammkapitals, ob dieses zur Gänze eingezahlt bzw. ggf. welcher Teil nicht eingezahlt worden ist, den Nachnamen und zumindest einen Vornamen des/der Geschäftsführer(s) sowie den Vorsitzenden des Aufsichtsrats anzugeben. Auf Geschäftsbriefen an Personen, mit denen bereits Geschäftsbeziehungen bestehen, kann gem. Art. 21 Abs. 7 ZTD Briefpapier verwendet werden, auf dem nur der Firmenname oder der abgekürzte Firmenname und der Sitz angegeben sind.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge