Rz. 73

Durch den Gesellschaftsvertrag kann die Übertragung des Geschäftsanteils an weitere Voraussetzungen geknüpft werden, insbesondere das Erfordernis der Zustimmung der Gesellschaft begründet werden. Wird die für die Übertragung ggf. erforderliche Zustimmung der Gesellschaft nicht erteilt, so kann der übertragungswillige Gesellschafter eine gerichtliche Genehmigung beantragen. Selbst wenn das Gericht seine Zustimmung erteilt, kann der Gesellschafter den betreffenden Geschäftsanteil nicht an die Person übertragen, die er ausgewählt hat, falls die Gesellschaft innerhalb eines Monats nach Rechtskraft des gerichtlichen Beschlusses dem Gesellschafter per eingeschriebenem Brief mitteilt, dass sie die Übertragung zu den gleichen Bedingungen an eine andere Person zulässt.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge