Kurzbeschreibung
Auf Antrag kann jeder über seine Eintragungen beim Fahreignungsregister kostenfrei Auskunft verlangen.
Vorbemerkung
Jeder hat die Möglichkeit, Auskunft über seine Eintragungen beim Fahreignungsregister zu verlangen. Die Auskunft wird auf Antrag erteilt. Das Kraftfahrt-Bundesamt erhebt dafür keine Gebühren. Erfolgt die Anfrage durch einen Rechtsanwalt, ist eine Vollmacht im Original beizufügen. Es sind alle Vornamen, Namen und Geburtsnamen und das Geburtsdatum sowie die Anschrift anzugeben. Bei einer Anfrage durch den Betroffenen selbst ist neben der eigenhändigen Unterschrift unter dem Antrag zusätzlich eine behördliche Identitätsbescheinigung (amtliche Beglaubigung der Unterschrift bzw. Kopie des Personalausweises/Passes) beizufügen.
Verkehrszentralregister-Eintragungen, Anfrage beim Kraftfahrt-Bundesamt
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Kraftfahrt-Bundesamt
Fahreignungsregister
Fördestraße 16
24944 Flensburg
Auszug aus dem Fahreignungsregister für …
geboren am … in …
wohnhaft …
Sehr geehrte Damen und Herren,
unter Beifügung einer Vollmachtskopie zeigen wir an, dass wir die rechtlichen Interessen von … anwaltlich vertreten.
Für unsere Mandantschaft bitten wir um Erteilung eines Auszuges aus dem Fahreignungsregister über gespeicherte Entscheidungen zu deren Person.
Mit freundlichen Grüßen
...
gez. Rechtsanwalt/Rechtsanwältin
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