Kurzbeschreibung

Die Kosten werden auf Antrag durch Kostenfestsetzungsbeschluss festgesetzt. Hierbei wird lediglich über den prozessualen Kostenerstattungsanspruch entschieden. Der darüber hinaus gehende materiell-rechtliche Kostenerstattungsanspruch (z.B. aufgrund einer Vergütungsvereinbarung) muss in einem selbständigen Rechtsstreit geltend gemacht werden. Die Zustellkosten für diesen Beschluss in Höhe von 3,50 EUR (VV Nr. 9002 GKG) sind vom RA gesondert zu bezahlen, werden aber den Gesamtkosten hinzugesetzt.

Kostenfestsetzungsantrag gegen Auftraggeber, § 11 RVG

  Berlin, den ...

Amtsgericht Berlin-Spandau

Altstädter Ring 7

13597 Berlin

per beA

Aktenzeichen

Kostenfestsetzungsantrag gem. § 11 RVG

In Sachen ... ./. ...

wird beantragt,

  • die nachstehenden Kosten gem. § 11 RVG gegen den Auftraggeber festzusetzen. Der Auftraggeber hat eine Berechnung nach § 10 RVG vom … erhalten.
  • auszusprechen, dass der sich hieraus ergebende Betrag mit 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz ab Antragstellung zu verzinsen ist,
  • dem Antragsteller eine vollstreckbare Ausfertigung des Kostenfestsetzungsbeschlusses zu erteilen. Alle gezahlten Gerichtskosten und Gebühren sollen hinzugesetzt, alle nicht verbrauchten Gerichtskosten und Gebühren erstattet werden.

Berechnet nach den Vorschriften des RVG:

Gegenstandswert: … EUR

Verfahrensgebühr gem. Nr. 3100 VV RVG Gebührensatz 1,3 … EUR
Terminsgebühr gem. Nr. 3104 VV RVG Gebührensatz 1,2 … EUR
Einigungsgebühr gem. Nr. 1003 VV RVG Gebührensatz 1,0 … EUR
Entgelte für Post und Telekommunikationsdienstleistungen gem. Nr. 7001, 7002 VV RVG … EUR
Dokumentenpauschale für Ablichtungen gem. Nr. 7000 Nr. 1 VV RVG  

Ablichtungen/Ausdrucke aus Behörden- und Gerichtsakten Nr. 7000 Nr. 1a VV RVG

(... Seiten)[1]
… EUR
Fahrtkosten gem. Nr. 7003 VV RVG  
… gefahrene Kilometer x 0,42 EUR … EUR
Abwesenheitsgeld gem. Nr. 7005 VV RVG … EUR
für … Stunden Abwesenheit am...  
Sonstige verauslagte Kosten gem. Beleg … EUR
Gesamt netto … EUR
19 % Mehrwertsteuer gem. Nr. 7008 VV RVG … EUR
   
Gesamt … EUR

Der Antragsteller ist zum Vorsteuerabzug berechtigt.[2]

(elektronisch signiert)

Rechtsanwalt/Rechtsanwältin

[1] Dabei können für die ersten 50 Seiten je 0,50 EUR, für jede weitere Seite 0,15 EUR berechnet werden.
[2] Der Rechtsanwalt/ Die Rechtsanwältin ist in der Regel zum Vorsteuerabzug berechtigt bzw. zur Zahlung der Mehrwertsteuer verpflichtet (es sei denn, er kann für sich die sog. Kleinunternehmerregelung des UStG in Anspruch nehmen). Der Mandant ist in diesem Fall zur Zahlung der Mehrwertsteuer verpflichtet.

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