Die Konsularbeamten sind berufen, die Aufgaben und Befugnisse wahrzunehmen, die ihnen durch dieses Gesetz oder andere Rechts- und Verwaltungsvorschriften übertragen werden, insbesondere auf folgenden Gebieten,

  • Staatsangehörigkeitsangelegenheiten,
  • Paß- und Sichtvermerksangelegenheiten,
  • Personenstandsangelegenheiten,
  • Mitwirkung bei der Erledigung von Familiensachen, Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit und bei Nachlaßangelegenheiten,
  • Beurkundungen, Legalisation ausländischer und Echtheitsbestätigung inländischer öffentlicher Urkunden,
  • Schiffahrtssachen und Seemannsangelegenheiten,
  • Erledigung oder Übermittlung von Rechtshilfeersuchen,
  • Zustellungen,
  • Überwachung der Einhaltung von Verträgen.

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