Formvorschriften

Auch an die Rechnung des Fachunternehmers werden ebenfalls bestimmte Anforderungen geknüpft. So müssen neben den üblichen Rechnungsangaben zwingend folgende Angaben enthalten sein:

  • die Beschreibung der durchgeführten Leistungen,
  • die Anschrift des Objekts, an dem die Arbeiten ausgeführt wurden,
  • die Angaben müssen in deutscher Sprache abgefasst sein.
 
Praxis-Tipp

Rechnung prüfen

Man sollte die Rechnung direkt nach Eingang auf den Inhalt der gesetzlichen Forderungen prüfen. Fehlt etwas, ist umgehend auf eine Berichtigung zu bestehen. Ein langes Abwarten kann sich negativ auswirken. Es könnte beispielsweise der Fall einer Insolvenz beim Fachunternehmer eintreten. Dann wird eine Rechnungsberichtigung meist schwierig.

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