Fachunternehmerzwang
Der Gesetzgeber verlangt als eine der Fördervoraussetzungen, dass die energetischen Sanierungsmaßnahmen von Fachunternehmen ausgeführt werden.[1] Den Nachweis darüber, dass ein Fachunternehmen tatsächlich die Sanierungen ausgeführt hat, ist durch eine Fachunternehmerbescheinigung zu erbringen. Hierfür gibt es ein amtliches Muster, welches vom jeweiligen Fachunternehmer ausgefüllt und unterschrieben werden muss.
Die Fachunternehmer i. S. d. ESanMV ist jedes Unternehmen, das in den folgenden Gewerken tätig ist:
Mauer- und Betonarbeiten | Dachdeckerarbeiten |
Stuckateurarbeiten | Sanitär- und Klempnerarbeiten |
Maler- und Lackierungsarbeiten | Glasarbeiten |
Zimmer-, Tischler- und Schreinerarbeiten | Heizungsbau und -installation |
Wärme-, Kälte- und Schallisolierungsarbeiten | Kälteanlagenbau |
Steinmetz- und Steinbildhauerarbeiten | Elektrotechnik und -installation |
Brunnenarbeiten | Metallbau |
Ofen- und Luftheizungsbau | Rollladen- und Sonnenschutztechnik |
Schornsteinfegerarbeiten | Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerarbeiten |
Betonstein- und Terrazzoherstellung | Fenstermonteure |
Berechtigung prüfen
Bevor man den Vertrag mit einem Fachunternehmen schließt, sollte man prüfen, ob dieses Unternehmen tatsächlich berechtigt ist, die Arbeiten als Fachunternehmen durchzuführen. Hier kann beispielsweise ein anerkannter Energieberater beratend zur Seite stehen.
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