Die Klage ist nach Ansicht des LG unzulässig! Eine Unterlassungsklage müsse nämlich die beanstandete Handlung so konkret wie möglich beschreiben, damit Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis des Gerichts klar umrissen seien, der Beklagte sich erschöpfend verteidigen könne und in der Vollstreckung Klarheit über den Verbotsinhalt bestehe. Diesen Anforderungen werde die Klage auf Unterlassung "des Betriebs einer Gaststätte mit Musikdarbietungen" nicht gerecht. Es handele sich um keinen eindeutig definierten Fachbegriff, sodass in der Vollstreckung Unklarheit über den Verbotsinhalt bestünde. Aus der klägerseits vorgebrachten Fundstelle von Elzer (in Mes, Beck'sches Prozessformularbuch, 14. Aufl. 2019, 5. Klage eines Wohnungseigentümers auf Unterlassung) ergebe sich nichts anderes. Die großzügigere Rechtsprechung für Geruchs- gelte nicht für Geräuschimmissionen (Hinweis auf BGH, Urteil v. 30.10.1998, V ZR 64/98).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge