Rz. 5

§ 566b kann durch Individualvereinbarungen abbedungen werden, wenn daran sowohl Veräußerer, Erwerber und Mieter sowie ggf. der Dritte (Verfügungsempfänger) beteiligt sind bzw. dem zustimmen; bei nur zweiseitiger Vereinbarung muss geprüft werden, ob ein unzulässiger Vertrag zulasten Dritter (meist des Erwerbers) vorliegt. Formularvertragliche Abweichungen im Mietvertrag, die die Verfügungswirkung zulasten des Mieters einschränken, dürften gem. § 307 unwirksam sein.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge