Das kurzfristige Abstellen von gefüllten Mülltüten vor der Wohnungstür sowie eines Kinderwagens rechtfertigen weder eine fristlose noch eine fristgerechte Kündigung, wenn im Treppenhaus ausreichend Platz ist.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge