§ 24 Übergangsvorschrift
Bis zum Ablauf des Kita-Jahres 2019/2020 kann die Festlegung und Erhebung von Elternbeiträgen auf der Grundlage von Beitragsordnungen und Gebührensatzungen erfolgen, die diesem Gesetz in der bis zum 31. Juli 2018 geltenden Fassung entsprechen.
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