Rz. 3

Die Spalte 2 bleibt bei der erstmaligen Eintragung des Anteils auf dem Blatt unausgefüllt. Im Falle der Eintragung einer Veränderung des Anteils ist in dieser Spalte jedoch die bisherige laufende Nummer der Eintragung zu vermerken. Dies folgt daraus, dass die Anteile grundbuchtechnisch wie Grundstücke behandelt werden.

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