Rz. 2

Die Spalte 1 wird entsprechend den für Grundstücke und subjektiv-dingliche Rechte geltenden Vorschriften ausgefüllt. Um kenntlich zu machen, zu welchem Grundstück wirtschaftlich der Miteigentumsanteil gehört, und um ihn auch rein äußerlich gegenüber den eingetragenen realen Grundstücken hervorzuheben, wird der laufenden Nummer in Bruchform als Nenner die laufende Nummer des "herrschenden" Grundstücks mit dem Zusatz "zu" beigefügt (Buchst. a).

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