Rz. 22

Drei Hypotheken von bisher:

1 20.000 EUR

2 10.000 EUR

3 30.000 EUR

werden zusammengefasst zu:

60.000 EUR

Zitat

Die Hypotheken Nr. 1, 2 und 3 sind zusammengefasst zu einer einheitlichen Hypothek für sechzigtausend EUR Darlehen mit bis zu 8 % Jahreszinsen und bis zu 5 % weiteren Nebenleistungen gegen den jeweiligen Eigentümer sofort vollstreckbar. Die bisherigen Hypothekenbriefe sind zu einem einheitlichen Hypothekenbrief zusammengefasst worden; gemäß Bewilligung vom … (Notar … in …, UVZ-Nr. …) eingetragen am …

In der Hauptspalte (Spalte 4) bedarf es keiner Veränderung, auch keiner Rötung.[18] Die zusammenfassenden Rechte müssen bei der Zusammenfassung in Bezug auf Forderungsart, Zins- und Zahlungsbestimmungen und Form des Grundpfandrechts gleich sein! Unterschiedlicher Zinsbeginn schadet nicht.[19] Die Zusammenfassung ist nicht möglich, wenn bei einem Recht Veräußerungsverbote auf Übertragung des Rechts (anders bei Löschungsvormerkungen), Widersprüche oder Pfandrechte eingetragen sind.[20]

[18] Saage, DFG 1937, 115 und 1938, 101; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, Rn 2701; Ripfel, S. 196; a.A. Kutzner, JW 1935, 2543; Fraß, DNotZ 1937, 61; Pyrkosch, Rpfleger 1937, 116.
[19] LG Hof Rpfleger 1964, 375.
[20] Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, Rn 2702.

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