Rz. 21
Seit 1.1.2002 ist der Umstellungsvermerk nach Maßgabe von § 26a Abs. 1 S. 2, 4 GBMaßnG von Amts wegen vorzunehmen. Die Umstellung erfolgt anlassbezogen, wenn im Grundbuchblatt eine Eintragung vorzunehmen ist, diese muss sich nicht auf Abt. III beziehen.
Alte Eintragung in Spalte 3 und Spalte 4: 50.000 DM.
Nunmehr:
a) | In Spalte 3 ist unter die Zahlenangabe einzufügen: = 25.564,59 EUR |
b) | In Spalte 4 ist die Betragsangabe zu röten. |
c) | In Spalte 6 ist einzutragen 50.000 DM = 25.564,59 EUR |
d) | In Spalte 7 ist zu vermerken: |
Zitat
"Umgestellt auf 25.564,59 EUR; eingetragen am …"
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