Rz. 35

Zitat

"Vorkaufsrecht für alle Verkaufsfälle für Max Bauer, geb. am 25.5.1967, München, (– oder: für den jeweiligen Eigentümer des Grundstücks Moosach Bd. … Bl.… –); gem. Bewilligung vom … (Notar … in …, UVZ-Nr. …) eingetragen am …"

Vorkaufsrecht sowohl bestellbar für eine bestimmte Person als auch subjektiv-dinglich. Ein für einen bestimmten Berechtigten und seinen Rechtsnachfolger bestelltes VR ist jedoch kein subjektiv-dingliches nach § 1094 Abs. 2 BGB.[15] Wegen des Verhältnisses mehrerer Berechtigter siehe § 47 GBO.

[15] BGH DNotZ 1963, 235.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge