Rz. 19

Zitat

"Geh- und Fahrtrecht für den jeweiligen Eigentümer des Grundstücks Grundbuch von … Blatt … Bestandsverzeichnis Nr. …; gemäß Bewilligung vom … (Notar … in …, UVZ-Nr. …) eingetragen am …; das Recht ist auf dem Blatte des herrschenden Grundstücks vermerkt."

Wie bei beschränkter persönlicher Dienstbarkeit auch hier genaue Bezeichnung des Gegenstandes des Rechts erforderlich. Der Hinweis auf den Vermerk nach § 9 GBO kann im Falle der gleichzeitigen Eintragung des Rechts auch in die Hauptspalte übernommen werden.

Belastbar Grundstück oder realer Teil. Davon ist zu unterscheiden die beschränkte Ausübung bei Belastung des ganzen Grundstücks.

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