Rz. 17
a) | Eintragungen im Grundstücksblatt:
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b) | Eintragungen im Blatt des Erbbaurechts: Best. Verz. Spalten 1–4: Zitat "Nach Teilung des Grundstücks in FlSt. … und FlSt. … (VN …) und Teilung des Erbbaurechts lastet je ein selbstständiges Erbbaurecht an den oben bezeichneten Grundstücken." |
Nach Teilung des Erbbaurechts das neubegründete selbstständige Erbbaurecht an FlSt. … übertragen nach Bd. … Bl. … am …
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