Rz. 17

a)

Eintragungen im Grundstücksblatt:

aa) Teilung des Grundstücks
bb)

Abt. II, Spalten 4 und 5:

Zitat

"Das Erbbaurecht ist geteilt. Es lastet je ein selbstständiges Erbbaurecht an FlSt. … und FlSt. … Eingetragen je unter Bezugnahme auf die Nr. 1 der Erbbaugrundbücher … am …"

b)

Eintragungen im Blatt des Erbbaurechts:

Best. Verz. Spalten 1–4:

Zitat

"Nach Teilung des Grundstücks in FlSt. … und FlSt. … (VN …) und Teilung des Erbbaurechts lastet je ein selbstständiges Erbbaurecht an den oben bezeichneten Grundstücken."

Nach Teilung des Erbbaurechts das neubegründete selbstständige Erbbaurecht an FlSt. … übertragen nach Bd. … Bl. … am …

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