Rz. 10
Die GBO und andere Vorschriften sehen für die Löschung bestimmter Rechte teilweise Sonderregelungen vor.
Rz. 11
Befristete oder bedingte sowie rückstandsfähige Rechte: §§ 23, 24 GBO; Erbbaurecht: § 31 Abs. 3 ErbbauRG; Gegenstandslose Eintragungen: §§ 84 ff. GBO; Gesamtrechte: § 48 Abs. 2 GBO; Grundpfandrechte: § 27 GBO; Inhaltlich unzulässige Eintragungen: § 53 Abs. 1 S. 2 GBO; Löschungserleichterung (bei auf Lebenszeit beschränkten Rechten): § 23 GBO; Vormerkungen und Widersprüche: §§ 18 Abs. 2, 25, 76 Abs. 2 GBO.
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