Rz. 114

Zur Wirksamkeitskontrolle gehört auch die Feststellung der Nicht-Scheidung der Ehe bei gemeinschaftlich testierenden Eheleuten: Nach Ehescheidung ist ein gemeinschaftliches Testament kein Beweismittel mehr.[206] Für die Scheidung müssen, auch bei einer sog. Scheidungsklausel im gemeinschaftlichen Testament aber konkrete Anhaltspunkte bestehen.[207]

Nach OLG Zweibrücken[208] soll das GBA auch den Eintritt/Nichteintritt offenkundiger Bedingungen (hier: Gesetzesänderung zu einem bestimmten Termin) berücksichtigen müssen. Dies ist sehr zweifelhaft; hier steht so naheliegend die Ermittlung des Gewollten mit Auslegung nach § 2084 BGB im Raum, dass die Offenkundigkeit des Bedingungseintritts nur eine scheinbare ist. Nach OLG München[209] soll das GBA die Testamentsunwirksamkeit infolge vorrangiger vertragsmäßiger Verfügung berücksichtigen.

[206] OLG Frankfurt Rpfleger 1978, 412.
[209] OLG Braunschweig FGPrax 2020, 641; OLG Saarbrücken DNotZ 2020, 942; OLG München MittBayNot 2009, 53.

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