Rz. 21

Bei Prokuristen kommt eine Feststellung zur Verfügungsberechtigung über Grundbesitz hinsichtlich Veräußerung und Belastung hinzu, die diesen zusätzlich verliehen werden muss und dann im Handelsregister eintragungsfähig ist (§ 49 Abs. 2 HGB). Auch der nicht besonders ermächtigte Prokurist ist per se zum Erwerb von Immobilien berechtigt. Dabei kann er das erworbene Grundstück mit einer Kaufpreisresthypothek belasten.[21] Die Vertretung durch den Einzelprokuristen ist auch zulässig, wenn bei einer Aktiengesellschaft oder GmbH die Vertretungsregelung für den Vorstand nur eine echte oder unechte Gesamtvertretung vorsieht.[22]

 

Rz. 22

Zu dem Nachweis der Prokura für eine Zweigniederlassung und der Bezeichnung des Gläubigers bei Zuweisung an eine andere Zweigniederlassung vgl. die Entscheidung des LG Konstanz.[23]

[21] KGJ JFG 6, 264; Meikel/Krause, § 32 Rn 38.
[22] KG JFG 5, 236; KG JW 1933, 1466.
[23] LG Konstanz Rpfleger 1992, 248 m. Anm. Hintzen.

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