Rz. 191
Stiftungen unterliegen Landesgesetzen, die zum Teil eine stiftungsaufsichtliche Genehmigung, bei kirchlichen Stiftungen eine kirchenaufsichtliche Genehmigung für Veräußerung und Belastung von Grundstücken vorschreiben.[488]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen