Rz. 194

Fideikomissvermögen[490] sind seit 1939 aufgelöst (dazu Kommentare zu Art. 59 EGBGB).

[490] Edenfeld, DNotZ 2003, 4, 6.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge