Rz. 30
Sind mehrere Anträge nach § 16 GBO verbunden, so ist eine Zwischenverfügung möglich zur Rücknahme eines unzulässigen Antrags, um den übrigen Anträgen stattgeben zu können.[46] Unzulässig als bloße Meinungsäußerung ist das Verlangen, einen unverbundenen Antrag[47] oder einen anderen zu stellen. Es fehlt hier an dem wesentlichen Inhalt der Zwischenverfügung, Gelegenheit zur Beseitigung eines Eintragungshindernisses zu geben,[48] ebenso dann, wenn die mangelfreien fälschlich bereits vollzogen wurden[49] und damit die Rücknahme eines Einzelantrags verlangt würde. Als Einschränkung ist auch die Beseitigung eines Vorbehalts zu betrachten.[50] Durch Zwischenverfügung kann auch verlangt werden, dass anstelle der bedingten eine unbedingte Eintragungsbewilligung vorgelegt wird.[51] Eine Zwischenverfügung, die nur darauf abzielt, dass der Eintragungsantrag zurückgenommen wird, ist unzulässig (vgl. aber Rdn 64),[52] ebenso mit dem Wahlrecht, einen anderen Antrag zu stellen.[53]
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