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Die Vorschrift regelt Erleichterungen des Nachweises der Umwandlung oder Rechtsnachfolge bei Genossenschaften der ehemaligen DDR. Da die Rechtsnachfolge von Genossenschaften uneinheitlich geregelt war, bestanden Probleme des Nachweises der jeweiligen Umwandlung oder einer Rechtsnachfolge im Grundbuchverfahren.

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