Rz. 153

Das Handelsregister, von dem Auszüge beantragt werden können, besteht beim Amtsgericht am Sitz des Landgerichts für die Gesellschaften, die ihren Sitz im Bezirk dieses Landgerichts haben.[502]

[502] DNotI (Hrsg.), Notarielle Fragen des internationalen Rechtsverkehrs, 1995, S. 434.

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