Rz. 118

Die vennootschap onder firma (v.o.f.) entspricht der OHG und wird von jedem Gesellschafter einzeln vertreten, wobei diese Vertretungsbefugnis nur für Geschäfte gilt, die dem Gesellschaftszweck dienen, und gesellschaftsvertraglich einzelne Gesellschafter von der Vertretung ausgeschlossen werden können.[432] Ausschluss und Beschränkungen der Vertretungsmacht müssen, damit sie Dritten entgegengehalten werden können, im Handelsregister eingetragen sein.[433]

 

Rz. 119

Entsprechendes gilt bei der commanditaire vennootschap (C.V.), allerdings nur bezogen auf die persönlich haftenden Gesellschafter, da die Kommanditisten von der Vertretung ausgeschlossen sind und sie nicht einmal aufgrund besonderer Vollmacht für die Gesellschaft handeln dürfen.[434]

 

Rz. 120

Bei der niederländischen Parallele zur deutschen AG, der naamloze vennootschap (N.V.) vertritt der Vorstand ("bestuur").[435] Mehrere Vorstandsmitglieder vertreten grundsätzlich einzeln, wobei abweichende Regelungen, z.B. Gesamtvertretung, möglich sind, Dritten gegenüber aber nur bei Eintragung im Handelsregister wirken.[436] Beschränkungen der Vertretungsmacht, die den Umfang der Befugnisse der Vorstandsmitglieder betreffen, können Dritten gegenüber nicht geltend gemacht werden.[437] Werden allerdings die durch den Gesellschaftszweck gezogenen Grenzen überschritten und wusste die Gegenpartei dies oder musste sie dies wissen, so kann die Gesellschaft das Rechtsgeschäft anfechten.[438]

 

Rz. 121

Die Vertretung der der deutschen GmbH entsprechenden besloten vennootschap (B.V.) richtet sich nach den gleichen Regeln wie bei der N.V.[439]

[432] Schaub, NZG 2000, 953, 961; Mincke, Einführing in das niederländische Recht, Rn 430.
[433] Van Mourik/Schols/Schmellenkamp/Tomlow/Weber, Deutsch-Niederländischer Rechtsverkehr in der Notariatspraxis, 1997, S. 70.
[434] Van Mourik/Schols/Schmellenkamp/Tomlow/Weber, Deutsch-Niederländischer Rechtsverkehr in der Notariatspraxis, 1997, S. 70.
[435] Reithmann/Martiny/Hausmann, Internationales Vertragsrecht, Rn 5282.
[436] Van Mourik/Schols/Schmellenkamp/Tomlow/Weber, Deutsch-Niederländischer Rechtsverkehr in der Notariatspraxis, 1997, S. 70.
[437] Mincke, Einführung in das niederländische Recht, Rn 437; Krahe, MittRhNotK 1987, 65, 67 f.
[438] Mincke, Einführung in das niederländische Recht, Rn 437.
[439] Schaub, NZG 2000, 953, 961; ausf.: van Efferink/Ebert/Levedag, GmbHR 2004, 880, 883 f.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge