Rz. 88
Die der OHG nahekommende société en nom collective (S.N.C.) wird durch einen oder mehrere Geschäftsführer ("gérants") vertreten, die auch juristische Personen sein können. Grundsätzlich sind alle Gesellschafter einzelvertretungsbefugte Geschäftsführer.[326] Der Umfang der Vertretungsbefugnis ist durch den Gesellschaftszweck begrenzt.[327]
Rz. 89
Dasselbe gilt bei der société en commandite simple (S.C.S.), die der KG entspricht, hinsichtlich der persönlich haftenden Gesellschafter ("associés commandités"), wohingegen den Kommanditisten ("associés commanditaires") eine Vertretung verwehrt ist.[328]
Rz. 90
Die société anonyme (S.A.) hat entweder einen Verwaltungsrat ("conseil d’administration") oder ein Direktorium ("directeur"). Im ersten Fall vertritt der Präsident des Verwaltungsrates ("président-directeur general") oder, wenn solche neben ihm bestellt sind, Generaldirektoren.[329] Im zweiten Fall wird durch den Präsidenten des Direktoriums vertreten, wenn dieses aus mehreren Personen besteht, sonst durch den "directeur général unique".[330] Eine Überschreitung des Gesellschaftszwecks kann gutgläubigen Dritten nicht entgegengehalten werden, wobei die Eintragung des Gesellschaftszwecks in das Handelsregister keine Bösgläubigkeit begründet.[331]
Rz. 91
Bei der société à responsabilité limitée (S.A.R.L.) erfolgt die Vertretung durch einen oder mehrere einzelvertretungsbefugte Geschäftsführer ("gérants").[332] Deren Vertretungsmacht ist durch den Gesellschaftszweck begrenzt, wobei eine Überschreitung einem gutgläubigen Dritten aber nicht entgegengehalten werden kann.[333] Bei mehreren Geschäftsführern wirkt eine Einschränkung ihrer Einzelvertretungsbefugnis nur im Innenverhältnis, es sei denn, der Vertragspartner wusste positiv, dass die anderen Geschäftsführer gegen den Rechtsakt des Handelnden waren.[334] Seit 2011 gibt es in Frankreich auch den Einzelunternehmer mit beschränkter Haftung ("entrepreneur individuel à responsabilité limitée", EIRL).[335]
Rz. 92
Die besondere Gesellschaftsform der société par actions simplifiée (S.A.S.) wird durch den Präsidenten gem. Satzung vertreten.[336] Hinsichtlich der Bedeutung des Gesellschaftszwecks für die Vertretungsbefugnis gelten im Ergebnis die gleichen Grundsätze wie bei der S.A.[337]
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