1. Arten von Vorkaufsrechten
Rz. 202
Vorkaufsrechte lassen sich unter verschiedenen Gesichtspunkten unterscheiden:[773]
▪ | nach ihrer Entstehung als rechtsgeschäftliche und gesetzliche Vorkaufrechte. Gesetzliche Vorkaufsrechte sind teils dinglicher, teils schuldrechtlicher Art, |
▪ | nach ihrer Rechtsgrundlage als privat- und öffentlich-rechtliche Vorkaufsrechte, |
▪ | nach ihrer Wirkung als dingliche und schuldrechtliche Vorkaufsrechte.[774] |
Die Unterscheidung der drei Stufen (Entstehung, Vorkaufsfall, Ausübung) des Vorkaufsrechts dient dem besseren Verständnis der rechtlichen Konstruktion. Sie ist für die Beantwortung vieler Rechtsfragen hilfreich, die bei allen Arten von Vorkaufsrechten auftreten können.
2. Verwandte Rechtsformen
Rz. 203
Zu nennen sind
▪ | das schuldrechtliche Vorkaufrecht (§§ 463 ff. BGB; zur Sicherung durch Vormerkung siehe Rdn 53), |
▪ | das dinglich durch Vormerkung gesicherte Wiederkaufsrecht (siehe Rdn 54), |
▪ | das schuldrechtliche Wiederkaufsrecht (§§ 456 ff. BGB), |
▪ | das schuldrechtliche Ankaufsrecht, |
▪ | das Erneuerungsvorrecht (§§ 2 Nr. 6; 31 ErbbauRG), |
▪ | der Heimfallanspruch (§ 2 Nr. 4 ErbbauRG; § 36 WEG). |
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