Rz. 215
Zulässig sind mehrere Vorkaufsrechte für verschiedene Berechtigte, wenn die Vorkaufsrechte verschiedenen Rang haben.[808]
Rz. 216
Mehrere Vorkaufsrechte sind auch im Gleichrang eintragungsfähig[809] und ohne Bedenken, wenn sie gemäß ihrer dinglichen Ausgestaltung bei der Ausübung nicht kollidieren können.[810] Wie bei ranggleichen Auflassungsvormerkungen[811] ist diese Einschränkung nach richtiger Ansicht nicht notwendig.[812]
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