Rz. 225

Genehmigungsbedürftig ist das Vorkaufsrecht, wenn das Grundstück einer allgemeinen Verfügungsbeschränkung unterliegt. Es kommt weder darauf an, ob der Kaufvertrag, der durch Ausübung begründet wird (§ 469 Abs. 2 BGB), genehmigungspflichtig ist[832] noch darauf, ob die Bewilligung einer Vormerkung genehmigungspflichtig ist, weil das dingliche Vorkaufsrecht anders als die Vormerkung eine dingliche Belastung ist.

 

Rz. 226

Einzelfälle der Genehmigungsbedürftigkeit: Umlegungsverfahren, Sanierungs- und Entwicklungsverfahren, Bestellung am Kindesgrundstück, bei Belastungsbeschränkungen juristischer Personen. Genehmigungsfreiheit besteht nach § 1365 BGB und § 2 GrdstVG.[833]

[832] Auch die Genehmigung muss innerhalb der Ausübungsfrist erteilt werden BGHZ 32, 375; Grüneberg/Weidenkaff, BGB, § 464 Rn 1.
[833] BGH NJW 1952, 1055.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge