Rz. 214

Das Wohnungserbbaurecht ist eine besondere Art des Erbbaurechts auf der Rechtsgrundlage des § 30 WEG.[890]

[890] Zur Bestellung an sog. alten Erbbaurechten Weitnauer, DNotZ 1951, 493; Diester, Rpfleger 1965, 213; OLG Saarbrücken Rpfleger 1968, 57.

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