Leitsatz
Keine Zusammenrechnung der Streitwerte zur Anfechtung eines Negativbeschlusses und gleichzeitiger Antragstellung auf Leistungsverpflichtung
Normenkette
§§ 39 und 49a GKG
Kommentar
Wird ein Beschluss der Gemeinschaft als sog. Negativbeschluss angefochten und gleichzeitig die Verpflichtung der Wohnungseigentümer zur Vornahme der abgelehnten Maßnahme verlangt (hier: zu einer Erstattungsforderung von Instandsetzungskosten einer Waschbetonumwehrung im Bereich einer im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Terrasse), handelt es sich um einen einheitlichen Lebenssachverhalt, der eine Zusammenrechnung der Streitwerte für diese Anträge nicht rechtfertigt.
Link zur Entscheidung
OLG Celle, Beschluss vom 14.01.2010, 4 W 10/10OLG Celle, Beschluss v. 14.01.2010, 4 W 10/10
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