Leitsatz
- Keine Kostenverteilungsänderung selbst bei jahrelang fälschlich geführter Abrechnungspraxis
- Teileigentum ist grundsätzlich dem Wohnungseigentum gleichzustellen
Normenkette
§§ 1 Abs. 6, 16 WEG
Kommentar
- Der in der Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung festgelegte Abrechnungsmodus wird auch durch eine jahrelang diesem widersprechende Praxis nicht berührt/abgeändert.
- Wird in der Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung nicht durchgängig präzise zwischen Teil- und Wohnungseigentum differenziert, spricht schon die Gleichstellungsregelung in § 1 Abs. 6 WEG für die einheitliche Anwendung auf beide Arten des Raumeigentums.
Link zur Entscheidung
Hans. OLG Hamburg v. 21.9.2004, 2 Wx 93/03, ZMR 1/2005, 69OLG Hamburg, Beschluss vom 21.09.2004, 2 Wx 93/03
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