Leitsatz

  1. Keine Kostenverteilungsänderung selbst bei jahrelang fälschlich geführter Abrechnungspraxis
  2. Teileigentum ist grundsätzlich dem Wohnungseigentum gleichzustellen
 

Normenkette

§§ 1 Abs. 6, 16 WEG

 

Kommentar

  1. Der in der Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung festgelegte Abrechnungsmodus wird auch durch eine jahrelang diesem widersprechende Praxis nicht berührt/abgeändert.
  2. Wird in der Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung nicht durchgängig präzise zwischen Teil- und Wohnungseigentum differenziert, spricht schon die Gleichstellungsregelung in § 1 Abs. 6 WEG für die einheitliche Anwendung auf beide Arten des Raumeigentums.
 

Link zur Entscheidung

Hans. OLG Hamburg v. 21.9.2004, 2 Wx 93/03, ZMR 1/2005, 69OLG Hamburg, Beschluss vom 21.09.2004, 2 Wx 93/03

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