Rz. 19

Der CCCat enthält keine Bestimmungen zu den Trennungs- und Scheidungsgründen. In diesem Bereich werden in Katalonien die Art. 81–86 des spanischen CC in ihrer durch die Gesetze 15/2005, v. 8.7.2005, und 15/2015, v. 2.7.2015, modifizierten Fassung angewandt.[11]

 

Rz. 20

Die rechtlichen Wirkungen der Ehetrennung werden im CCCat gemeinsam mit jenen der Ehenichtigkeit und der Ehescheidung geregelt und weisen nur relativ wenige Eigenheiten auf. Zwischen den Ehegatten besteht weiterhin eine gegenseitige Unterhaltspflicht, auch wenn das Gesetz vorsieht, dass die Pflicht zur Unterhaltsleistung im Falle einer gerichtlichen Trennung durch eine Ausgleichsabfindung ersetzt wird (vgl. Rdn 26).

[11] BOE Nr. 163, 9.7.2005 und Nr. 158, 3.7.2015.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge