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In Verkehrssachen kann eine Verteidigung allein mit Kenntnissen des materiellen und formellen Strafrechts - mögen diese auch noch so fundiert sein - kaum sachgerecht geführt werden. Vielfältige haftungs-, versicherungs- und auch verwaltungsrechtliche Fragen spielen in die Verteidigung hinein. Nicht selten entscheidet sich der Ausgang eines zivilrechtlichen Verfahrens bereits mit den ersten Schritten der Verteidigung, häufig hat es alleine der Verteidiger in der Hand, spätere verwaltungsrechtliche Maßnahmen oder Leistungsverweigerungen von Versicherern zu verhindern. Nicht zuletzt interessieren den Mandanten bereits im Vorfeld die Kostenfrage und vor allem auch die Frage, ob seine Rechtsschutzversicherung diese Kosten übernehmen muss.

Oft können später die Weichen gar nicht mehr richtig gestellt werden, weshalb schon unter dem Kapitel "Erstberatung" versicherungsrechtliche Themen wie Regress nach Trunkenheitsfahrt oder (teilweise) Deckungsschutzversagung wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes behandelt werden, obwohl sie eher in den besonderen Teil gehören.

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