Leitsatz

Einnahmen und Ausgaben sind in der Jahresabrechnung einander gegenüberzustellen, da nur so dem Transparenzgebot Rechnung getragen werden kann. Eine Saldierung von Einnahmen und Ausgaben widerspricht daher ordnungsmäßiger Verwaltung.

 

Fakten:

Die Gemeinschaf hatte Einnahmen in Form von Waschmarken sowie Versicherungsleistungen erlöst. Beide Positionen wurden in der Jahresabrechnung aber nicht erwähnt. Ein Teil der Einnahmen aus den Waschmarken wurde mit den Kosten des Allgemeinstroms verrechnet, der verbleibende Teil der Instandhaltungsrücklage zugeführt. Die Versicherungsleistungen wurden mit den Kosten der Instandhaltung und -setzung verrechnet. Eine solche Darstellungsweise widerspricht den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung.

 

Link zur Entscheidung

AG Köln, Urteil vom 15.02.2011, 202 C 377/10

Fazit:

Die Jahresabrechnung muss eine geordnete Gegenüberstellung aller Einnahmen und Ausgaben enthalten. Durch Saldierung von Einnahmen mit Ausgaben wird sie natürlich intransparent.

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