Rz. 229
Der überlebende Ehegatte hat auch nach Ehescheidung einen Anspruch auf die pensione di reversibilità, wenn er zum Zeitpunkt des Todes des anderen tatsächlich den assegno di divorzio bezieht,[275] jedoch nur, soweit und solange er keine neue Ehe eingeht.
Rz. 230
Unter pensione di reversibilità fallen alle gesetzlichen und privaten Renten, insbesondere die Alters- und die Erwerbsunfähigkeitrente (pensione di vecchiaia, pensione d’invalidità, pensione di anzianità o supplementare; prestazione appartenente al novero di quelle reversibili), soweit das Arbeitsverhältnis vor dem Scheidungsurteil begonnen hatte. Lebte der Verstorbene zum Zeitpunkt seines Todes in einer neuen Ehe, wird nach Art. 9 l. div. die Rente nach der jeweiligen Ehedauer und nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (Kriterien: Höhe des assegno di divorzio, persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse der Beteiligten und Dauer der Trennung[276]) aufgeteilt. Eine länger dauernde tatsächliche Lebensgemeinschaft vor Eheschließung wird nicht berücksichtigt.[277] Unberührt bleiben die Rechte der Kinder, Eltern und Verwandten nach Art. 2122 c.c.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen