Rz. 267

Leben in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft Kinder, findet nach deren Auflösung Art. 337 sexies c.c. n.F. Anwendung, so dass die Wohnung dem Lebenspartner zugewiesen wird, der die Kinder tatsächlich betreut.[300] Die Zuweisung ist Dritten gegenüber innerhalb neun Jahren auch ohne Eintragung wirksam, vorausgesetzt dass ihnen das vorherige Zusammenleben der Partner bekannt war.[301]

Das Sorgerecht bestimmt sich nach den Art. 337 bis ff. c.c.

 

Rz. 268

Bei Beendigung der Lebensgemeinschaft bestehen grundsätzlich keine weiteren gegenseitigen Unterhaltsansprüche und Ersatzansprüche. Hat jedoch ein Lebenspartner zugunsten des anderen Leistungen erbracht, die aufgrund ihres Umfangs nicht mehr als Ausdruck des Solidaritätsprinzips angesehen werden können und aufgrund derer bei dem anderen ein Vermögenszuwachs eingetreten ist, können diese nach den Grundsätzen der ungerechtfertigten Bereicherung zurückverlangt werden.[302]

 

Rz. 269

Liegt eine nichteheliche Lebensgemeinschaft vor, was ein Mindestmaß an Dauer und Ernsthaftigkeit voraussetzt, sind angemessene Zuwendungen eines Lebenspartners an den anderen als Naturalobligationen (Art. 2034 c.c.) anzusehen und können somit selbst bei Beendigung der Lebensgemeinschaft nicht zurückgefordert werden.

[300] Dies gilt nicht, wenn keine Kinder vorhanden sind oder nicht mehr mit ihm zusammenleben: siehe Corte Cost., 14.1.2010, n. 138, FD 2011, 113.
[301] So Cass., 11.9.2015, n. 17971, NGCC 2016, 2, 1, 243.
[302] Siehe Balestra, Familia 2004, S. 779.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge