Rz. 99

Mindestinhalt der Anmeldung sind die Firma, der Gesellschaftszweck, das Kapital, der Sitz der Gesellschaft, die Gesellschafter, die Geschäftsführer und die Vertretungsverhältnisse. Zusätzlich können weitere Organe der Gesellschaft, wie z.B. der Rechnungsprüferausschuss, wenn dieser bestellt wird, und gesellschaftsrechtliche Besonderheiten, z.B. bei der Gewinnverteilung oder der Beschlussfassung, angemeldet werden.

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