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Das Kapital der GmbH (società a responsabilità limitata – s.r.l.) beträgt in der Regel mindestens 10.000 EUR und setzt sich aus Geschäftsanteilen zusammen, die weder in Aktien bestehen noch Objekt eines öffentlichen Angebots sein können.[14] Diese Gesellschaftsform wird vor allem von kleineren und mittleren Unternehmen der Aktiengesellschaft vorgezogen und kann in Form der Ein-Mann-GmbH gegründet werden. Im Jahr 2012 kam dazu die vereinfachte GmbH (società a responsabilità limitata semplificata – s.r.l.s.) mit einem Kapital von mindestens 1 EUR als neue Gesellschaftsform für kleine Unternehmen. Im folgenden Jahr wurde auch das Mindestkapital der Standard GmbH auf nunmehr 1 EUR herabgesetzt verknüpft mit wenigen weiteren Voraussetzungen.[15] Die Gründung erfolgt per Notariatsakt und wird von Geschäftsführern oder dem Verwaltungsrat geleitet, wobei oberstes Organ die Gesellschafterversammlung bleibt. Die Gesellschaft ist innerhalb von 20 Tagen nach Gründung zum Handelsregister anzumelden.

[14] DLgs vom 28.3.2007 Nr. 51.
[15] DL Nr. 1 v. 24.1.2012 umgewandelt mit Änderungen in Gesetz Nr. 27 v. 24.3.2012, DL Nr. 76 v. 28.6.2013 umgewandelt mit Änderungen in Gesetz Nr. 99 v. 9.8.2013.

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