Bei der Mehrzahl der Industrie- und Gewerbeanlagen findet vor Errichtung und Betrieb keine besondere immissionsschutzrechtliche Kontrolle statt. Es handelt sich beispielsweise um
- Autolackierbetriebe, Autowerkstätten, Getränkemärkte,
- Schlossereibetriebe, Schreinerwerkstätten, Speditionsunternehmen oder
- Tankstellen.
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