Bei der Mehrzahl der Industrie- und Gewerbeanlagen findet vor Errichtung und Betrieb keine besondere immissionsschutzrechtliche Kontrolle statt. Es handelt sich beispielsweise um

  • Autolackierbetriebe, Autowerkstätten, Getränkemärkte,
  • Schlossereibetriebe, Schreinerwerkstätten, Speditionsunternehmen oder
  • Tankstellen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge