Industrie- und Gewerbeanlagen mit einem erhöhten Umweltgefährdungspotenzial sind nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (§ 4 BImSchG) genehmigungspflichtig. Welche Anlagen das sind, ist in der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen, der 4. BImSchV[1], abschließend geregelt.

Zudem sind Anlagen, die der Industrieemissionsrichtlinie (2010/75/EU) unterliegen, besonders umweltrelevant.

Beispielsweise handelt es sich um

  • Chemiewerke, Düngemittelfabriken, Erdölraffinerien,
  • Glasfabriken, Müllverbrennungsanlagen, Papierfabriken,
  • Pflanzenschutzmittelfabriken, Schiffswerften, Zementwerke oder
  • Ziegeleien.

Der Kreis der nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigungspflichtigen Anlagen beschränkt sich aber nicht auf die industriellen und gewerblichen Anlagen im eigentlichen Sinn. Der Genehmigungspflicht unterworfen sind vielmehr auch agrarindustrielle Anlagen, also die sog. Massentierhaltung von Geflügel, Schweinen usw.

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